das Netzbuch war von Mai 2002 bis November 2006 das Weblog von Ralf G.
Seit Dezember 2006 bloggt er auf uninformation.org.
E-Mail: ralle (at) das-netzbuch.de. Jabber: leralle@jabber.ccc.de.
Die Eisenbahn-Verkehrsordnung ist eine interessante Lektüre. Diese wurde im Jahre 1938 eingeführt um zu verhindern, dass Truppentransporte durch Zivilpassagiere behindert werden und die zivilen Fahrgäste am Ende auch noch Schadensersatz für durch Truppentransporte verursachte Verspätungen und Ausfälle einfordern. Das hat man dann auch nach dem Untergang des "Tausendjährigen Reiches" beibehalten (§17): »Verspätung oder Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Eisenbahn hat jedoch bei Ausfall oder verhinderter Weiterfahrt eines Zuges, soweit möglich, für die Weiterbeförderung der Reisenden zu sorgen.« Wenn es nicht möglich ist hat man halt Pech gehabt.
Interessant ist übrigens auch §19: »Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtsführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.« Der Bahnbedienstete als Ringrichter ... ;-)
Der §17 soll, wenn es nach unserer "Verbraucherschutzfee" Renate Künast geht, geändert werden. Dann würden auch Bahnkunden, wie bei jeder anderen nicht angemessen erbrachten Dienstleistung auch, Entschädigungen für Verspätungen und verpasste Anschlüsse bekommen. Das wäre eine gute Sache, heute morgen z.B. saß ich insgesamt 40 Minuten auf offener Strecke dumm rum, das erste Mal bereits nach 6 Minuten Fahrt. Gestern abend übrigens auch. Das sind alles Zeiten die von der Freizeit des Kunden abgehen. Und das alles für 127,50 Euro im Monat. Angemessen wären im Moment vielleicht 50 Euro, aber allerhöchstens. Die Bahn da oben, auf dem Netzbuch-Titelfoto, fährt im Moment nie pünktlich aus dem Bahnhof ab, immer hat sie schon 5 bis 10 Minuten Verspätung ohne auch nur einen Meter gefahren zu sein. Erschütternd.
In meiner alten Heimat NRW gibt es ein Modellprojekt der Verbraucherzentrale um frustrierte Nahverkehrskunden davon abzuhalten ihr Weblog voll zu jammern, die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Dort können sich die rechtlosen Reisenden um Hilfe beim Kampf gegen Bahn und Konsorten bemühen, durchaus mit kleinen Erfolgen (PDF). Es wird Zeit dass der §17 abgeschafft wird. Wenn ich eine Website für einen Kunden erstelle und die Hälfte funktioniert nicht möchte der Kunde auch sein Geld zurück, wieso soll für die Bahn und Nahverkehrsgesellschaften etwas anderes gelten?
(Via Frankfurter Rundschau)
# | 22.07.03 | | Abgelegt unter Welt als solche
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— Jens 23.07.03 #
— Ralf 23.07.03 #